Leistungen
Der BDKJ, die Hauptabteilung Weltkirche und die Partnerorganisationen tragen die Hauptkosten der Friedensdienste. Dies wird durch Eigenleistungen der Träger aber auch durch das Förderprogramm "Weltwärts" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ermöglicht. Folgende Leistungen werden so finanziert:
- Hin- und Rückflug
- Unterkunft und Verpflegung
- monatliches Taschengeld von 100 Euro
- Gebühren zu allen pädagogischen Begleitseminaren incl. Anfahrt
- Auslandskrankenversicherung einschl. med. begründbarem Rücktransport
- Unfall- und Invaliditätsversicherung, Haftpflichtversicherung
Auch wenn ein Freiwilligendienst im Ausland durch das Weltwärts - Programm eine großzügige finanzielle Unterstützung erfährt, so werden dennoch nicht alle entstehenden Kosten eines Dienstes dadurch abgedeckt. Aus diesem Grund bilden die Freiwilligen einen Solidaritätskreis zur Unterstützung ihres Dienstes und von entwicklungspolitischen Projekten in ihren Einsatzländern.
Zu den Leistungen des BDKJ und der Hauptabteilung Weltkirche gehört die Durchführung von vier Vorbereitungsseminaren, sowie die pädagogische und spirituelle Begleitung der Freiwilligen vor, während und nach dem Einsatz.
Die hier genannte Finanzierung wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Weltwärtsfördermittel gewährleistet!
Kindergeld
Geltender Anspruch auf Kindergeld bleibt während der Zeit im Ausland bestehen. Die derzeitige Altersgrenze von 27 Jahren für junge Menschen in Ausbildung wurde vom Gesetzgeber allerdings in Stufen auf 25 Jahre gesenkt.
Wer für die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse eine Bescheinigung über die Teilnahme am weltwärts-Programm benötigt, bekommt diese nach der erfolgreichen Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren automatisch ausgehändigt.
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