Wichtige Fragen...

Kann ich beim BDKJ auch weltwärts gehen?

Ja. Der Weltkirchliche Friedensdienst wird über das Programm weltwärts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Wer mehr Informationen dazu sucht, findet sie unter www.weltwaerts.de

Handelt es sich bei diesem Freiwilligendienst um ein FSJ?

Nein. Der Weltkirchliche Friedensdienst ist gesetzlich geregelt aber kein Dienst nach den Bestimmungen des FSJ. Der Auslands-Freiwilligendienst beim BDKJ läuft über das Förderprogramm weltwärts, das eine ähnliche Grundlage hat wie das FSJ.

Ist es möglich, sich nach einem FSJ oder FÖJ für den WFD zu bewerben?

Ja, es ist möglich, nach einem Freiwilligendienst im Inland für ein Jahr ins Ausland zu gehen. Doch auch wenn du dein FSJ beim BDKJ machst, musst du dich "normal" für den WFD bewerben. Ein FSJ oder FÖJ kann z.B. eine Brücke sein, wenn du dein Abitur mit 17 machst und dich daher nicht gleich für den Auslandsdienst bewerben kannst.

Gibt es für die Zeit des Freiwilligendienstes Kindergeld?

Teilnehmer, die über das Weltwärtsprogramm ausreisen, erhalten gesetzlich geregelt weiterhin Kindergeld. Über den Einsatz wird eine Bescheinigung für die Kindergeldkasse ausgestellt.

Wann erfolgt die Ausreise in die Projekte?

Die Ausreise erfolgt projektabhängig in einem Korridor von Juli bis September eines Jahres. Dazwischen ist keine Ausreise möglich.

Wie ist das mit der Verständigung?

Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache werden bei der Ausreise vorausgesetzt. Hier empfiehlt es sich schon so frühzeitig wie möglich einen Sprachkurs zu machen oder einen "native speaker" zu finden, der entweder 1:1 oder in Minigruppen Sprachunterricht erteilen kann. In (fast) allen Projektländern gibt es zusätzliche Möglichkeiten, mit einem Sprachkurs einzusteigen oder ihn begleitend zu machen. Die Kosten für den Sprachkurs trägt jedoch der/die Freiwillige.

Kann ich vor Ort Besuch bekommen?

Das sollte in Absprache mit der Leitung des Projektes möglich sein. Allerdings sollte dies nicht innerhalb der ersten sechs Monate geschehen, denn in dieser Phase ist alle "Energie" darauf zu verwenden, sich in neue kulturelle, sprachliche und soziale Gegebenheiten "einzuarbeiten".

Habe ich einen Chef vor Ort?

Alle Projektstellen sind so ausgestattet, dass sie einen Ansprechpartner vor Ort haben, der mit dem/der Freiwillige/n alle wichtigen Fragen betreffs Arbeit, Unterkunft, Probleme etc. klärt. Daneben gibt es noch einen sog. Mentor mit dem ihr auch Probleme mit eurem Chef, in der Einsatzstelle oder anderes besprechen könnt.

Bin ich versichert?

Für alle Freiwilligen wird eine Kranken-, Haftpflicht- und Invaliditätsversicherung abgeschlossen. In der Regel ruht die bisherige Mitversicherung über die jeweilige Familienversicherung in dieser Zeit.

Was ist, wenn absolut nichts mehr geht vor Ort?

Natürlich kann es passieren , dass sich in einer Einsatzstelle während des Dienstes Konflikte ergeben, die sich nicht lösen lassen. Die Ursachen hierfür können vielfältiger Natur sein. Niemand muss dann auf seinem Platz "verharren". Manchmal ist es auch ein ehrlicher und mutiger Schritt seine Grenzen zu erkennen und den Dienst nach Gesprächen mit Projekt- und Trägervertretern abzubrechen.

Warum muss ich 12 oder 13 Monate ins Ausland gehen und nicht 6 Monate?

Schwerpunkt des Freiwilligendienstes ist das Voneinander-Lernen durch tatkräftiges Helfen. Weil du eine gewisse Zeit brauchen wirst, um die fremde Kultur kennen zu lernen und um dich einzugewöhnen, macht ein kurzer Einsatz für alle Beteiligten wenig Sinn. Erst wenn sich die Freiwilligen eingelebt haben, können sie die Partnerprojekte wirklich unterstützen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Ein Einleben in ein anderes Land, Kultur und Sprache braucht oft Zeit und kann bis zu 6 Monaten dauern.

Ist die Teilnahme an der Vorbereitung Pflicht?

Ja. Die Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren ist Pflicht, da ein Freiwilligendienst nur gelingen kann, wenn er intensiv vorbereitet wird. Gleiches gilt für die Zwischenseminare und die Nachbereitungsseminare.

Was ist ein Solidaritätskreis?

Vor dem Dienst soll der/die Freiwillige mit Unterstützung der Entsendeorganisation einen so genannten Solidaritätskreis aufbauen. Dieser setzt sich aus Freunden und Verwandten oder auch aus Unterstützern von Stiftungen und Unternehmen zusammen. Zum einen unterstützt der Solidaritätskreis den/die Freiwillige/n durch Spenden, um einen Teil der Kosten für den Dienst zu decken und Projekte im Einsatzland der Freiwilligen (nicht das Einsatzprojekt!) zu fördern. Der Solidaritätskreis dient aber nicht nur der finanziellen Unterstützung sondern auch der ideellen. Er soll über den Freiwilligendienst, das Land und die Einsatzprojekte informiert werden und die Idee des Weltkirchlichen Friedensdienstes mittragen. Dadurch gelingt es, deine Erfahrungen als Freiwillige/r unter mehr Menschen zu verbreiten und sie für die Idee der „Einen Welt“ zu begeistern.

Kann der Solidaritätskreis mein Einsatzprojekt fördern?

Nein. Der Weltkirchliche Friedensdienst ist als Lerndienst konzipiert- und so soll er auch vor Ort umgesetzt werden. Wir möchten vermeiden, dass Projekte "nur" Freiwillige aufnehmen, da sie sich Spenden erhoffen oder dass Freiwillige in Zugzwang kommen, weil der/die Vorgänger/in einen großen Spendenbetrag gesammelt hat. Die geförderten Projekte liegen aber meist in der Einsatzregion, so dass der/die Freiwillige Kontakt zu ihnen aufnehmen und sie kennenlernen kann.

(Halb-) Waisenrente- habe ich weiterhin Anspruch?

Gemäß § 48 SGB VI erhalten Kinder im Alter von 18 bis 27 Jahren eine (Halb-) Waisenrente, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) machen oder wegen Behinderungen ihren Unterhalt nicht bestreiten können. Für weltwärts-Freiwillige ist kein genereller Anspruch auf (Halb-) Waisenrente gegeben. Der Lebensunterhalt der weltwärts-Freiwilligen ist bereits mit höheren Zuschüssen als beim FSJ/FÖJ umfassend staatlich finanziert.

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)- bekomme ich Wartesemester?

Laut der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) läuft die Wartezeit (d.h. die Zeit zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums) während des Freiwilligendienstes weltwärts weiter, d.h. dass dem/der Freiwilligen keine Nachteile in Bezug auf die Wartezeit entstehen, wenn er/sie sich im Ausland befindet. weltwärts wird als Dienst im Sinne des § 19 Vergabeordnung ZVS anerkannt. Sollte der/die Freiwillige einen Studienplatz erhalten und aufgrund des Freiwilligendienstes nicht antreten können, kann er/sie sich nach dem Freiwilligendienst nochmals bewerben und hat einen Anspruch auf erneute Zulassung. Dies gilt jedoch nur für grundlegende Studiengänge wie Bachelor- für Master-Studiengänge gibt es bisher keine derartige Regelung. Schließlich kann die Ableistung des Freiwilligendienstes ein nachrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Studienplätze sein.

 

 

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