Leistungen im FSJ
Eine kompakte Übersicht über Leistungen udn wichtige Punkte biete auch das ABC für FSJ und BFD.
Taschengeld: 300,00 Euro
Verpflegungskostenzuschuss: 40,00 Euro
Begleitung: Im Verlauf des Jahres finden fünf einwöchige Begleitseminare statt (zählen als Arbeitszeit). Die Kosten für Unterkunft, Essen sowie An- und Abfahrt trägt der BDKJ.
Bescheinigung: Als Nachweis gegenüber Behörden, für Bewerbungen, etc.
Ermäßigungen durch FSJ-Ausweis: Im öffentlichen Nahverkehr fahren Freiwillige zu vergünstigsten Bedingungen wie Schüler/-innen, Studierende und Azubis. Außerdem erhalten Freiwillige oft ermäßigte Eintritte.
Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Dienstort werden ab einer Entfernung von drei Kilometern erstattet.
Der Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente etc. bleibt in der Regel erhalten.
Das FSJ kann als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr für bestimmte Ausbildungen oder Studiengänge anerkannt werden. Zudem wird es bei vielen Hochschulen als Wartezeit angerechnet und gibt oft Sonderpunkte bei der Bewerbung.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden übernommen. Sozialversicherung umfasst Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Ein zugesagter Studienplatz verfällt nicht, sondern wird zurückgestellt. Sozial-ökologisches Engagement wird angerechnet.
Arbeitskleidung wird, wenn nötig, kostenfrei gestellt (z.B. im Krankenhaus).
Manche Einsatzstellen stellen bei Bedarf eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung, so dass ein FSJ auch an einem weiter entfernten Ort ableistbar ist.
In einem FSJ besteht Anspruch auf mindestens 26 Urlaubstage.
Am Ende der Dienstzeit gibt es ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Einsatzstelle und ein Zertifikat über die Bildungstage.
Mehr Infos zum Träger: Der BDKJ
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