FAQs zum Freiwilligen Sozialen Jahr / Bundesfreiwilligendienst
FSJ/BFD – ein Bildungsjahr. Was bedeutet das?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Bildungs- und Orientierungsangebote. Junge Menschen sammeln Erfahrungen im sozialen Bereich und sind meist zum ersten Mal berufstätig. Die Freiwilligen können sich praktisch erproben und persönlich entwickeln. Dabei werden sie von erfahrenen Fachkräften in den Einsatzstellen begleitet. Zusätzlich tauschen sich die Freiwilligen in fünf einwöchigen Seminaren aus und erfahren dabei viel über den sozialen Bereich.
Was passiert während der FSJ-/BFD-Seminare genau?
Während der Seminare steht der Austausch über die Erfahrungen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen im Mittelpunkt. Zusätzlich lernen die Freiwilligen viel über ihr Einsatzfeld und über die Bedingungen im Sozialbereich insgesamt. Partizipation wird in der Seminararbeit groß geschrieben. Unter anderem können sich die Freiwilligen in einem Projektseminar ein Thema selber setzen, zu dem sie eine Woche lang arbeiten. Die Seminare werden von erfahrenen Leiter/-innen begleitet.
Warum gibt es einen FSJ-/BFD-Träger?
Damit vor allem die Seminare unabhängig vom alltäglichen Einsatz sind und Probleme offen angesprochen werden können, wird die pädagogische Begleitung von einer anderen Stelle, dem Träger, organisiert. Die Freiwilligen schließen eine Vereinbarung mit der Einsatzstelle und dem Träger, hier dem BDKJ Rottenburg-Stuttgart. Der Träger übernimmt zudem Vermittlungs- und Beratungsaufgaben.
Was muss eine Bewerbung umfassen?
Für FSJ und BFD gibt es dassselbe Bewerbungsverfahren. Grundsätzlich sind zwei Bewerbungsformen möglich:
1. Onlinebewerbung: Hierzu werden ein Passbild, ein tabellarischer Lebenslauf und das letzte Schulzeugnis in Dateiformat benötigt. Diese Dokumente werden während der Onlinebewerbung als Datei angehängt (als .jpg, .doc oder .pdf-Datei).
2. Bewerbung per Post: Die Bewerbungsmappe muss den FSJ-Bewerbungsbogen des BDKJ (gibt es im Bereich "Bewerbung" hier auf der Homepage), einen tabellarischen Lebenslauf und das letzte Schulzeugnis beinhalten.
Wann kann man sich bewerben?
Regulärer Beginn von BFD und FSJ ist jeweils der 1. September. Bewerbungen werden ab November des Vorjahres entgegen genommen. Um eine größere Auswahl an Stellen zu haben, empfiehlt sich eine frühe Bewerbung. Das Bewerbungsverfahren endet spätestens, wenn alle Plätze für die Seminare belegt sind. Einstiege sind auch vom 1. Oktober bis 1. November und vom 1. Februar bis 1. März möglich, sofern noch freie Seminarplätze vorhanden sind.
Wann beginnt das FSJ/der BFD?
Regulärer Beginn für FSJ und BFD ist der 1. September. Ende ist der 31. August des Folgejahres. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist möglich, ebenso wie Quereinstiege (siehe vorangehende Frage).
Welche Einsatzstellen gibt es?
Der BDKJ bietet unterschiedliche Einsatzstellen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart an (entspricht dem Landesteil Württemberg). Hauptbereiche sind Altenhilfe, Krankenhäuser, Sozialstationen, Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Darüber hinaus werden einzelne Stellen im musisch-kulturellen Bereich angeboten. Eine kleine Auswahl an Stellen ist im Bereich „Einsatztstellen“ angezeigt.
Welche Leistungen erhalte ich im FSJ/BFD?
Freiwillige erhalten grundsätzlich ein Taschengeld von derzeit 300 Euro pro Monat. Hinzu kommt ein Verpflegungszuschuss von 40 Euro und eventuell eine kostenfreie Dienstunterkunft. Wird keine Unterkunft angeboten, steht dem/-r Freiwilligen die Erstattung der Fahrtkosten in Höhe des Monatstickets zu (ab 3 km Arbeitsweg). Die Freiwilligen werden von den Einsatzstellen umfassend sozialversichert. Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibeträge besteht weiter.
Wer bezahlt die Krankenversicherung?
Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen. Allerdings müssen die Freiwilligen als eigenständige Mitglieder angemeldet sein. Ein Verbleib in einer Familienversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist nicht möglich.
Was nutzt mir ein FSJ/BFD außerdem?
In erster Linie nimmt man aus dem FSJ und BFD natürlich intensive Erfahrungen mit. Am Ende der Dienstzeit erhalten alle Freiwilligen ein aussagefähiges Zeugnis. In vielen Ausbildungen und Studiengängen werden Freiwilligendienste zudem als (Vor-)Praktikum oder Praxissemester anerkannt und man erhält bspw. zusätzlich zwei Wartesemester gut geschrieben. Haben FSJ oder BFD einen starken Bezug zur nachfolgenden Ausbildung und wurde die Anleitung während des Jahres von einer Fachkraft im angestrebten Ausbildungsberuf ausgeübt, ist sogar eine Ausbildungszeitverkürzung möglich. Berufs- und Hochschulen vergeben oft im Auswahlverfahren extra Punkte für Bewerber/innen, die ein FSJ absolviert haben. Im BFD gibt es noch keine Erfahrungswerte. Es ist anzunehmen, dass dadurch gleiche Vorteile entstehen.
Wo liegen die Unterschiede von FSJ und BFD?
Aus Sicht der Bewerber/innen gibt es nur zwei nennenswerte Unterschiede. Erstens: Das FSJ ist nur bis zum Alter von 27 Jahren durchführbar. Im BFD können Freiwillige jeden Alters aktiv sein. Zweitens: Im BFD ist eines der fünf Begleitseminare fest für das Thema politische Bildung reserviert.
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