Arbeitskleidung und -werkzeug werden gestellt.

Begleitung: Im Verlauf des Jahres finden fünf Bildungsseminare statt (Arbeitszeit)

Bescheinigung: Als Nachweis gegenüber Behörden, für Bewerbungen, etc.

Fahrtkosten: Im öffentlichen Nahverkehr erhalten FÖJ'ler/-innen eine Ermäßigung wie Schüler, Studenten und Azubis.

Heimfahrten (dreimal Dienstort - Wohnort) werden erstattet

Der Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente etc. bleibt in der Regel erhalten

Das FÖJ kann als Praktikum anerkannt werden.

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden übernommen. Sozialversicherung umfasst Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Achtung: Den Zusatzbeitrag, den manche Krankenkassen erheben, müssen Freiwillige nicht zahlen. 

Ein zugesagter Studienplatz verfällt nicht, sondern wird zurückgestellt. Sozial-ökologisches Engagement wird angerechnet.

Taschengeld

Unterkunft und Verpflegung wird gestellt oder wenn nicht möglich, dann wird ein Zuschuss bezahlt

In einem FÖJ-Jahr besteht Anspruch auf 26 Urlaubstage.

Am Ende der Dienstzeit bekommen die Freiwilligen ein Zeugnis.

 

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