Arbeitskleidung und -werkzeug werden gestellt.
Begleitung: Im Verlauf des Jahres finden fünf Bildungsseminare statt (Arbeitszeit)
Bescheinigung: Als Nachweis gegenüber Behörden, für Bewerbungen, etc.
Fahrtkosten: Im öffentlichen Nahverkehr erhalten FÖJ'ler/-innen eine Ermäßigung wie Schüler, Studenten und Azubis.
Heimfahrten (dreimal Dienstort - Wohnort) werden erstattet
Der Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente etc. bleibt in der Regel erhalten
Das FÖJ kann als Praktikum anerkannt werden.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden übernommen. Sozialversicherung umfasst Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Achtung: Den Zusatzbeitrag, den manche Krankenkassen erheben, müssen Freiwillige nicht zahlen.
Ein zugesagter Studienplatz verfällt nicht, sondern wird zurückgestellt. Sozial-ökologisches Engagement wird angerechnet.
Taschengeld
Unterkunft und Verpflegung wird gestellt oder wenn nicht möglich, dann wird ein Zuschuss bezahlt
In einem FÖJ-Jahr besteht Anspruch auf 26 Urlaubstage.
Am Ende der Dienstzeit bekommen die Freiwilligen ein Zeugnis.
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